In Deutschland hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse den Anspruch auf einen Zuschuss je nach Krankenkasse bis zu 741 € pro Hörgerät bei einer Verordnung eines Hörgerätes durch einen HNO-Arzt mit Kassenzulassung.
Die Witten HÖRT GmbH bietet Ihnen Hörgeräte in mehreren Preisklassen an.
Gesetzlich Versicherte haben alle 6 Jahre Anspruch auf den Zuschuss der Krankenkasse für eine Hörgeräteversorgung. Privat Versicherte können häufig schon früher neu versorgt werden. Der Preis für einfache Basis-Hörtechnik liegt in Höhe des Krankenkassen-Zuschusses.
Bei Witten HÖRT erhalten Sie auch höherwertige Technik zum Kassensatz - achten Sie auf unsere ständigen Angebote.
Für alle höherwertigen Hörgeräte mit Eigenanteil bieten wir Ihnen auch eine bequeme Ratenzahlung mit einer 0 % Hörgeräte-Finanzierung an.
Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung können Sie uns einfach in unserem Fachgeschäft besuchen, oder telefonisch unter
02302 - 398 65 88 einen persönlichen Termin
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